Aktuell keine reperatur oder Kundendienst möglich
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Handmade Woodenbikes by Alois Arnhofer Aktuell Kein Kundenverkehr möglich 19.9.23
  Handmade Woodenbikes                        by                                        Alois Arnhofer       Aktuell Kein Kundenverkehr möglich 19.9.23

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Fahrrädern.

 Ango-Bikes Holzfahrrädern

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Ango-Bikes

 

1. Vertragsabschluß


Der Käufer ist an die Bestellung  gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist.Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen. Die Herstellung eines Handgemachten Fahrradrahmens dauern 3 Monate ab Bestellung.

Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsabänderungen.

 

2. Preise


Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.

 

3. Zahlung/Zahlungsverzug

 

Ab Bestellung ist eine Vorauszahlung von 2/3 des Kaufpreises zu zahlen .
Das letzte 1/3 des Kaufpreises  und Preise für Nebenleistungen sind vor der  Übergabe des Kaufgegenstandes – zu zahlen

Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten .

 

4. Lieferung und Lieferungsverzug


Die Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sie sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsenderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.

Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.

Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Krankheit, etc., tritt Lieferverzug nicht ein.

Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton (Naturprodukt) sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.

 

5. Abnahme


Der Verkäufer nimmt das Fahrrad selber ab auf Funktionstüchtigkeit.

Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden, dieses gilt nicht, soweit den Käufer kein Verschulden trifft.

 

6.Eigentumsvorbehalt


Der Verkäufer behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes gemäß den gesetzlichen Regeln vor. Aufgrund des Eigentumsvorbehalts kann der Verkäufer die Sache herausverlangen, sofern er vom Vertrag zurückgetreten ist.

 

7. Gewährleistung


Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von zwei Jahren ab Auslieferung. Bei gebrauchten Kaufgegenständen wird die Gewährleistung des Verkäufers auf ein Jahr begrenzt. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht (z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch) oder auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand.

Bei verschicken innerhalb Deutschlands  wird ein

Festbetrag von 50 Euro Fesgesetzt.

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